Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner

Berechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung (Pönale) bei vorzeitiger Kreditrückzahlung in Österreich. Gesetzliche Grenzen und Beispielrechnung.

Einfach

Schnellrechner

Die wichtigsten Werte — Ergebnis in Sekunden

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Monate
Berechnete VFE
€ 11.250,00
Restschuld€ 150.000,00
Zinsdifferenz1,50 %
Restlaufzeit60 Monate (5,00 Jahre)
FormelRestschuld × (Vertragszins − Marktzins) × Laufzeit/12
EU-Cap (VKrG)
€ 1.500,00
Restlaufzeit> 1 Jahr → Max. 1 %
Cap auf Restschuld1,0 %
Cap-Betrag€ 1.500,00
Cap greiftJa — EU-Cap gilt
Zu zahlende VFE
€ 1.500,00
Berechnete VFE€ 11.250,00
EU-Cap€ 1.500,00
Es gilt der niedrigere Wert€ 1.500,00
EU-Cap spart€ 9.750,00
Zinsdifferenz 1,50 % — die Bank berechnet eine Entschädigung. Der EU-Cap nach VKrG begrenzt die VFE auf € 1.500,00.
Vereinfachte Zinsdifferenzmethode. Österreichische Banken verwenden die Barwertmethode (genauer). EU-Cap gemäß Verbraucherkreditgesetz (VKrG § 16). Immobilienkredite: Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG).
Erweitert

Erweiterte Analyse

Szenarien vergleichen, Grafiken, Was-wäre-wenn-Analysen

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Jahre
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Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) nach Barwertmethode. Bei Vertragszins > Marktzins fällt VFE an; bei umgekehrten Verhältnis ist die VFE minimal oder entfällt.
ZeitpunktRestschuldVerbleibende MonateVFE (Barwert)Gesamtkosten AblösungGesparte Zinsen
Nach 5 Jahren€ 215.801,01240 Mo.€ 69.974,87€ 285.775,88€ 84.573,13
Nach 10 Jahren€ 175.071,97180 Mo.€ 43.548,09€ 218.620,06€ 50.208,64
Nach 15 Jahren€ 126.566,01120 Mo.€ 21.475,27€ 148.041,27€ 23.621,07
Gesparte Zinsen = ausstehende Zinszahlungen bei Weiterlaufenlassen des Kredits. Lohnt sich wenn: Gesparte Zinsen > VFE.
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Profi-Rechner

Maximale Detailtiefe — alle Parameter, Stresstest, Tilgungsplan

Profi-Vorfälligkeits-Analyse — Tilgungsplan, VFE nach Barwert- und Aktiv-Passiv-Methode, §16 HIKrG, EU-Richtlinie 2021/2309

Darlehensparameter

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Jahre
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Ablösezeitpunkt

1 Monat12 Jahre25 Jahre
Restschuld bei Ablösung€ 257.505,34
Bereits gezahlte Zinsen€ 44.747,56
Verbleibende Zinsen€ 91.463,53
Restlaufzeit240 Monate

VFE-Berechnung

Barwertmethode
€ 14.384,98
Barwert der entgangenen Zinsüberschüsse, diskontiert mit Marktzins
Aktiv-Passiv-Methode
€ 24.075,46
Zinsdifferenz auf Restschuld, abgezinst mit Marktzins
§16 HIKrG — Gesetzliche Obergrenze
Gesetzliches Maximum(1,0 % der Restschuld)€ 2.575,05
VFE nach gesetzl. Deckelung€ 2.575,05
Einsparung durch Deckelung€ 11.809,93

Umschuldungsvergleich

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Jahre
OptionMonatliche RateLaufzeitZinslastVFEGesamtkosten
Weiterführen€ 1.454,04240 Mo.€ 91.463,53€ 348.968,87
Sofort tilgen€ 2.575,05€ 260.080,39
Umschulden€ 1.704,92180 Mo.€ 49.380,69€ 2.575,05€ 309.461,09
Ersparnis durch Umschuldung
€ 39.507,78
Break-EvenKeine Ersparnis
Monatliche Ersparnis€ 0,00
Rechtliche Grundlagen (AT + EU)
§16 HIKrG (Österreich)
  • Fixzins: max. 1 % der zurückgezahlten Summe
  • Restlaufzeit < 12 Mo.: max. 0,5 %
  • Variable Zinsen: keine VFE zulässig
  • Übersteigt VFE die gesetzl. Grenze: Differenz entfällt
EU-Richtlinie 2021/2309
  • Gilt ab November 2026 für Verbraucherkredite
  • Recht auf kostenlose Vorfälligkeitstilgung bei variablem Zins
  • Transparenzpflicht: VFE-Berechnung auf Anfrage
  • Maximierung nationaler Obergrenzen bleibt zulässig

So funktioniert der Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner

Geben Sie Ihre Werte in die Felder ein. Der Rechner berechnet das Ergebnis sofort, ohne dass Sie eine Taste drücken müssen. Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser — Ihre Daten verlassen Ihren Computer nicht.

Dieser Rechner bietet drei Detailstufen: Der Schnellrechner liefert in Sekunden ein Ergebnis mit den wichtigsten Parametern. Die erweiterte Version ermöglicht Szenarienvergleiche, Grafiken und Was-wäre-wenn-Analysen. Der Profi-Rechner bietet maximale Detailtiefe mit allen Parametern, Stresstests und vollständigen Tilgungsplänen.

Unsere Rechner sind auf die aktuellen österreichischen Gesetze, Steuersätze und Sozialversicherungsregeln für 2026 abgestimmt. Die Ergebnisse dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.

Häufige Fragen

Bei Verbraucherkrediten ist die Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich begrenzt (§ 16 VKrG): max. 1% der vorzeitig zurückgezahlten Summe bei Restlaufzeit >1 Jahr, max. 0,5% bei Restlaufzeit <1 Jahr. Das Pönale darf jedoch den entgangenen Zinsgewinn der Bank nicht übersteigen.
Ja – bei Verbraucherkrediten besteht laut VKrG ein gesetzliches Recht auf vorzeitige Rückzahlung. Die Bank darf eine Vorfälligkeitsentschädigung nur bei Festzinskrediten verlangen. Bei variablen Zinsen (EURIBOR) ist keine Entschädigung zulässig.

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