Versorgungsausgleich-Rechner
Berechnen Sie den Versorgungsausgleich bei Scheidung in Österreich. Pensionsansprüche, Ausgleichszahlungen und ASVG-Regelungen.
Jahre
€/Monat
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Auf Ehezeit entfallend: Partner A € 1.440,00/Monat, Partner B € 720,00/Monat. Differenz: € 720,00/Monat.
Ausgleichsbetrag monatlich
€ 360,00
Ehezeit-Pension A€ 1.440,00
Ehezeit-Pension B€ 720,00
Differenz€ 720,00
Ausgleich (Differenz ÷ 2)€ 360,00
Zahlungsrichtung
Partner A → Partner B
ZahlerPartner A
EmpfängerPartner B
Monatlich€ 360,00
Jährlich€ 4.320,00
Jahresausgleich
€ 4.320,00
Monatlicher Ausgleich€ 360,00
Jahresbetrag (× 12)€ 4.320,00
Ehedauer15 Jahre
| Kennzahl | Partner A | Partner B |
|---|---|---|
| Pension gesamt/Monat | € 1.800,00 | € 900,00 |
| Ehezeit-Anteil | 80 % | 80 % |
| Ehezeit-Pension/Monat | € 1.440,00 | € 720,00 |
| Nach Ausgleich | € 1.440,00 | € 1.260,00 |
Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung nach dem Prinzip des Versorgungsausgleichs (Pensionssplitting bei Scheidung gemäß §§94 ff EheG). Die genaue Berechnung erfolgt durch die Pensionsversicherungsanstalt und das zuständige Gericht. Bitte holen Sie Rechtsberatung ein.
So funktioniert der Versorgungsausgleich-Rechner
Geben Sie Ihre Werte in die Felder ein. Der Rechner berechnet das Ergebnis sofort, ohne dass Sie eine Taste drücken müssen. Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser — Ihre Daten verlassen Ihren Computer nicht.
Unsere Rechner sind auf die aktuellen österreichischen Gesetze, Steuersätze und Sozialversicherungsregeln für 2026 abgestimmt. Die Ergebnisse dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.
Häufige Fragen
Österreich kennt keinen automatischen Versorgungsausgleich wie Deutschland. Pensionsansprüche werden im Zuge der Scheidung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens nach §§ 81–98 EheG berücksichtigt. Die Aufteilung erfolgt gerichtlich oder durch Vereinbarung; sie kann Ausgleichszahlungen umfassen.
In Österreich können während der Ehe erworbene Pensionsversicherungszeiten nach EheG § 83 aufgeteilt werden. Das Gericht kann bis zur Hälfte der Versicherungszeiten auf den schlechtergestellten Partner übertragen. Die ASVG-Versicherungszeiten werden bei der Pensionsberechnung dann beiden gutgeschrieben.