Schwerarbeitspension Rechner

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Schwerarbeitspension in Österreich. Voraussetzungen, Pensionshöhe und Abzüge bei vorzeitigem Antritt.

Jahre
Monate
Anspruchsprüfung — Voraussetzungen §4 Abs. 4 APG
Mind. 120 Schwerarbeitsmonate (in letzten 20 Jahren)
Aktuell: 100 Monate (Erforderlich: 120 Monate)
Noch 20 Monate (≈ 1,7 Jahre)
Mind. 45 Beitragsjahre (Versicherungsmonate)
Aktuell: 40 Jahre (Erforderlich: 45 Jahre)
Noch 5 Jahre
Pensionsantrittsalter: frühestens 60 Jahre
Aktuell: 56 Jahre (56) (Erforderlich: 60 Jahre)
Noch 4 Jahre (Antritt möglich ab 2030)
Kein Anspruch auf Schwerarbeitspension

Überprüfen Sie die rot markierten Kriterien. Eine Beratung bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) empfiehlt sich, um genaue Auskunft zu erhalten.

Was zählt als Schwerarbeit? Gemäß SchAV (Schwerarbeitsverordnung) zählen z.B. Nacht- und Schwerststarbeit, körperlich belastende Tätigkeiten, Hitze-/Kältearbeit, sowie Tätigkeiten unter Atemschutz. Die Monate werden vom Arbeitgeber gemeldet.

So funktioniert der Schwerarbeitspension Rechner

Geben Sie Ihre Werte in die Felder ein. Der Rechner berechnet das Ergebnis sofort, ohne dass Sie eine Taste drücken müssen. Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser — Ihre Daten verlassen Ihren Computer nicht.

Unsere Rechner sind auf die aktuellen österreichischen Gesetze, Steuersätze und Sozialversicherungsregeln für 2026 abgestimmt. Die Ergebnisse dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.

Häufige Fragen

Die Schwerarbeitspension kann ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 45 Beitragsjahre vorliegen, davon mindestens 10 Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt. Als Schwerarbeit gilt z.B. schwere körperliche Arbeit, Nachtarbeit, Hitzearbeit.
Bei der Schwerarbeitspension gibt es keine Abzüge (keinen Pensionskorridor-Abzug), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei nicht erfüllten Voraussetzungen (z.B. zu wenig Schwerarbeitsjahre) ist eine Korridorpension mit Abzug von 4,2% pro Jahr vor Regelpensionsalter möglich.

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