Progressionsvorbehalt-Rechner
Berechnen Sie den Progressionsvorbehalt bei DBA-befreiten Auslandseinkünften. Durchschnittssteuersatz auf Welteinkommen, angewandt auf österreichisches Einkommen.
Progressionsvorbehalt (§ 33 Abs. 11 EStG): Bei Einkommen aus Ländern, mit denen ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit Befreiungsmethode gilt (z.B. Deutschland, Schweiz, USA), bleibt das Auslandseinkommen steuerfrei – bestimmt aber den anzuwendenden Steuersatz auf das österreichische Einkommen.
€
€
Steuer mit Progressionsvorbehalt
€ 10.298,13
Welteinkommen€ 60.000,00
Steuer auf Welteinkommen€ 15.447,20
Durchschnittssteuersatz25,75 %
Effektiver Satz auf AT-EK25,75 %
Mehrbelastung durch PV
€ 2.850,93
Steuer ohne Progressionsvorbehalt€ 7.447,20
Steuer mit Progressionsvorbehalt€ 10.298,13
Mehrbelastung absolut€ 2.850,93
Mehrbelastung relativ+38,3 %
Berechnungsweg (4 Schritte)
| Schritt | Beschreibung | Wert |
|---|---|---|
| 1 | Welteinkommen = AT + Ausland | € 60.000,00 |
| 2 | Einkommensteuer auf Welteinkommen (österr. Tarif) | € 15.447,20 |
| 3 | Durchschnittssteuersatz = Steuer ÷ Welteinkommen | 25,75 % |
| 4 | Tatsächliche Steuer = AT-Einkommen × Durchschnittssatz | € 10.298,13 |
So funktioniert der Progressionsvorbehalt-Rechner
Geben Sie Ihre Werte in die Felder ein. Der Rechner berechnet das Ergebnis sofort, ohne dass Sie eine Taste drücken müssen. Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser — Ihre Daten verlassen Ihren Computer nicht.
Unsere Rechner sind auf die aktuellen österreichischen Gesetze, Steuersätze und Sozialversicherungsregeln für 2026 abgestimmt. Die Ergebnisse dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.
Häufige Fragen
Einkünfte, die durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Österreich steuerfrei sind, erhöhen trotzdem den Steuersatz für das übrige Einkommen. Man berechnet den Durchschnittssteuersatz auf das Welteinkommen und wendet diesen auf das österreichische Einkommen an.
Bei DBA-befreiten Einkünften aus dem Ausland (z.B. Gehalt in Deutschland mit DBA-Freistellung), bei Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld und anderen steuerfreien Bezügen mit Progressionsvorbehalt.