Kindergartenkosten Rechner

Berechnen Sie die tatsächlichen Kindergartenkosten nach Abzug aller Förderungen. Mit Bundesland-Vergleich und steuerlicher Absetzbarkeit für Österreich 2026.

Einfach

Schnellrechner

Die wichtigsten Werte — Ergebnis in Sekunden

Jahre
€/Monat
Std./Woche
Tage
Monatliche Kosten
€ 60,00
Betreuungsbeitrag€ 0,00
Essensbeitrag (20 Tage × 3 €)€ 60,00
Regelung 2026Beitragsfrei ab Geburt
Jährliche Kosten (11 Monate)
€ 660,00
Betreuung jährlich€ 0,00
Essen jährlich€ 660,00
Hinweis: Die angezeigten Beträge sind Richtwerte 2026. Gemeinden können eigene Tarife festlegen. Für genaue Beträge wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde oder das Bundesland.
Erweitert

Erweiterte Analyse

Szenarien vergleichen, Grafiken, Was-wäre-wenn-Analysen

Profi

Profi-Rechner

Maximale Detailtiefe — alle Parameter, Stresstest, Tilgungsplan

So funktioniert der Kindergartenkosten Rechner

Geben Sie Ihre Werte in die Felder ein. Der Rechner berechnet das Ergebnis sofort, ohne dass Sie eine Taste drücken müssen. Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser — Ihre Daten verlassen Ihren Computer nicht.

Dieser Rechner bietet drei Detailstufen: Der Schnellrechner liefert in Sekunden ein Ergebnis mit den wichtigsten Parametern. Die erweiterte Version ermöglicht Szenarienvergleiche, Grafiken und Was-wäre-wenn-Analysen. Der Profi-Rechner bietet maximale Detailtiefe mit allen Parametern, Stresstests und vollständigen Tilgungsplänen.

Unsere Rechner sind auf die aktuellen österreichischen Gesetze, Steuersätze und Sozialversicherungsregeln für 2026 abgestimmt. Die Ergebnisse dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.

Häufige Fragen

Die Kindergartenkosten variieren stark nach Bundesland und Träger. In Wien sind Gemeindekindergärten kostenlos (Hortbetreuung extra). In anderen Bundesländern liegen die Elternbeiträge zwischen 50–300 € pro Monat, abhängig von Einkommen und Betreuungszeit.
Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (§ 34 EStG). Das Kind muss unter 10 Jahre sein. Die Betreuungsperson darf kein Familienmitglied sein.

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