Jubiläumsgelder Rechner

Berechnen Sie die Steuerbelastung auf Jubiläumsgelder und Dienstjubiläen in Österreich. Freibetrag und Nettoauszahlung.

Einfach

Schnellrechner

Die wichtigsten Werte — Ergebnis in Sekunden

Jahre
× Gehalt
Nächstes Jubiläum: 25-jähriges Dienstjubiläum — noch 3 Jahre
Netto-Jubiläumsgeld
€ 5.061,00
Brutto-Jubiläumsgeld€ 5.250,00
Freibetrag §67 Abs. 6 EStG (25J)€ 2.100,00
Besteuerbar (6 % Sondersatz)€ 3.150,00
Lohnsteuer (6 %)− € 189,00
Effektive Steuerquote3,6 %
Steuerliche Begünstigung
€ 2.100,00
Jubiläumsstufe25 Dienstjahre
Gesetzlicher Freibetrag€ 2.100,00
Steuerfrei€ 2.100,00
Begünstigter Steuersatz6 % (Sechstel-Regelung)
Ohne Begünstigung wäre Steuer ca.€ 1.837,50
Rechtsgrundlage: §67 Abs. 6 EStG — Jubiläumsgelder anlässlich eines Firmenjubiläums oder eines Dienstjubiläums (25/35/40 Jahre) sind bis zum jeweiligen Freibetrag steuerfrei. Der übersteigende Betrag unterliegt dem begünstigten Sondersteuersatz von 6 %. SV-Beiträge sind im Regelfall nicht abzuführen (Freigrenze beachten).
Erweitert

Erweiterte Analyse

Szenarien vergleichen, Grafiken, Was-wäre-wenn-Analysen

Aktuelle Dienstjahre: 25
%
Für reguläre Besteuerung Vergleich
Nächstes Jubiläum: 40 Jahre
2041
Noch15 Jahre
Typischer Betrag€ 5.000,00
Steuerersparnis (25 J.)
€ 807,60
Jubiläumssteuer€ 32,40
Reguläre Steuer wäre€ 840,00

Alle bevorstehenden Jubiläen mit voraussichtlichem Jahr und Betrag. Eintrittsjahr: 2001, Dienstjahre bisher: 25.

25 J.
2026
40 J.
2041
50 J.
2051
Heute: 2026 (25 Dienstjahre)
JubiläumJahrStatusJubiläumsgeldNetto (§67 Abs. 6)Freibetrag
25-Jahr-Jubiläum2026Erreicht€ 1.967,60€ 1.460,00
40-Jahr-Jubiläum2041 (in 15 J.)Noch 15 Jahre€ 4.919,00€ 3.650,00
50-Jahr-Jubiläum2051 (in 25 J.)Noch 25 Jahre€ 7.958,00€ 7.300,00
§67 Abs. 6 EStG: Jubiläumsgelder anlässlich 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit sind bis zum definierten Freibetrag steuerfrei. Der überschreitende Teil wird mit 6 % Sondersteuersatz besteuert.
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Maximale Detailtiefe — alle Parameter, Stresstest, Tilgungsplan

Profi-Jubiläumsgeld — §67 Abs 6 EStG Freibeträge, 6 % Sondersteuersatz, SV-Freiheit, KV-Richtwerte, Karriereplanung

Jubiläumsgeld-Parameter

Dienstjubiläum
Nettojubiläumsgeld
€ 3.416
Brutto€ 3.500
Lohnsteuer 6 %− € 84
SV-BeiträgeSV-frei (§49 ASVG)
Freibetrag
€ 2.100
Jubiläumsbetrag€ 3.500
Steuerpflichtig€ 1.400
Steuerpflichtig?Ja
Lohnsteuer (6 % Sondersatz)
€ 84
Steuerpflichtige BMG€ 1.400
Steuersatz §67 Abs 66 %
Effektive Steuerquote2,4 %
Arbeitgebertotalkosten
€ 3.912
Jubiläumsgeld brutto€ 3.500
Lohnnebenkosten (~11,76 %)€ 412
Gesamtkosten AG€ 3.912

Schritt-für-Schritt-Berechnung

Bruttojubiläumsgeld:€ 3.500− Freibetrag §67 Abs 6 EStG (25 Jahre):€ 2.100= Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:€ 1.400× Sondersteuersatz 6 % (§67 Abs 6):€ 84SV-Beiträge (§49 Abs 3 Z 4 ASVG):0,00 € (befreit)= Nettojubiläumsgeld:€ 3.416
Gesetzliche Grundlagen: §67 Abs 6 EStG — Jubiläumsgelder aus Anlass eines Dienstjubiläums sind bis zu den gesetzlichen Freibeträgen (25 J: 2.100 €, 35 J: 2.100 €, 40 J + 50 J: 4.200 €) mit dem festen Steuersatz von 6 % begünstigt besteuert. SV-Freiheit gemäß §49 Abs 3 Z 4 ASVG.

So funktioniert der Jubiläumsgelder Rechner

Geben Sie Ihre Werte in die Felder ein. Der Rechner berechnet das Ergebnis sofort, ohne dass Sie eine Taste drücken müssen. Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser — Ihre Daten verlassen Ihren Computer nicht.

Dieser Rechner bietet drei Detailstufen: Der Schnellrechner liefert in Sekunden ein Ergebnis mit den wichtigsten Parametern. Die erweiterte Version ermöglicht Szenarienvergleiche, Grafiken und Was-wäre-wenn-Analysen. Der Profi-Rechner bietet maximale Detailtiefe mit allen Parametern, Stresstests und vollständigen Tilgungsplänen.

Unsere Rechner sind auf die aktuellen österreichischen Gesetze, Steuersätze und Sozialversicherungsregeln für 2026 abgestimmt. Die Ergebnisse dienen zur ersten Orientierung und ersetzen keine professionelle Beratung.

Häufige Fragen

Jubiläumsgelder sind bis zu einem Freibetrag von 186 € steuerfrei, sofern sie anlässlich eines Dienstjubiläums (mindestens 25 Jahre) gewährt werden. Der übersteigende Betrag wird als sonstiger Bezug mit dem festen Steuersatz von 6% versteuert.
Die begünstigte Besteuerung (6% Steuersatz auf den Überschuss nach Freibetrag) gilt nur für echte Jubiläumsgelder bei 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstjubiläen. Die Zuwendung muss kollektivvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung geregelt sein.

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